Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 100. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EB…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 7 · S. 489
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen In seiner 100. Sitzung hat der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gefasst. Durch den Beschluss erfolgt die Aufnahme eines neuen Bekanntmachungen Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 100. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 Aufnahme eines Abschnitts 61.…