Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Vosoritid
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 5 · S. 351 bis 353
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER (2) Der Zuschlag beträgt je Stunde a) für Überstunden, für Arbeit am Samstag 25 Prozent b) für Sonnund Feiertagsarbeit c) für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12: 00 Uhr d) für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingstund Weihnachtsfeiertagen e) für Nachtarbeit (3) Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlagssätze, so ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. 31. 12. 2024. (4) Als Überstunden gelten die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden, soweit innerhalb eines Zeitraumes von vier, längstens zwö…