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UPD-Stiftung: Beratung frühestens ab dem zweiten Quartal

Maybaum, T.; Beerheide, R. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
355627
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maybaum, T.; Beerheide, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 56
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

KOMPAKT Fall an Verwaltungsgericht überwiesen Der Rechtsstreit um das Gesundheitsportal gesund. bund. de muss von vorne beginnen. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Landgericht Bonn den Fall hätte nicht verhandeln dürfen und verwies ihn an das Verwaltungsgericht Köln. Das Landgericht hatte es dem Bundesministerium für Gesundheit untersagt, das Portal zu betreiben. In dem Verfahren geht es darum, ob der Bund mit dem Betrieb gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Geklagt hat der Wort-&-Bild-Verlag. may UPD-Stiftung Beratung frühestens ab dem zweiten Quartal Die neue Stiftung Unabhängige P…

Schlagworte

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