Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65c Absatz 6 Satz 4 SGB V (Krebsregister-Meldevergütungsvereinbarung…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 4 · S. 263
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER cherten: Angaben zur meldenden Institution, zur Tumordiagnose (ICD-10), zum Diagnosedatum sowie zur Hauptlokalisation (als Freitextangabe sofern bei Tumorart anwendbar; die Angabe der ICD-O ist optional) und zum klinischen Tumorstadium (sofern bei Tumorart anwendbar). Die Meldung zur Diagnosestellung schließt die Befunde nach d) ein, sofern diese der meldenden Ärztin, dem meldenden Arzt, der meldenden Zahnärztin, dem meldenden Zahnarzt oder dem Krankenhaus bei Abgabe der Meldung vorliegen. b) Bei Meldung von Verlaufsdaten neben dem Namen, Geschlecht und Geburtsdatum sowie Versicherte…