Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 4 · S. 277
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 4. Folgender neuer Abschnitt D wird eingefügt; die bisherige BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 6. In § 17 Absatz 2 Buchstabe d) wird die Angabe „§ 9 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 9 Abs. 2 oder 3“ ersetzt. 7. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird nach Nummer 2 folgende neue Nummer 3 eingefügt; die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 4: „3. Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die Leistungen der SRS abrechnen“ b) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 9 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 9 Abs. 2 und 3“ ersetzt. c) Folgende Nummer 5 wird angefügt: „5. Anzahl und Ergebnisse der Überprüfungen nach § 13a…