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EB; Kahl, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
PRAXIS Salbutamol-Engpass Bevorzugt kleine Packungseinheiten verordnen Darüber hinaus empfehlen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker die Verordnung salbutamolhaltiger Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung auf möglichst kleine Packungseinheiten (N1) zu begrenzen und auf die Verordnung größerer Packungseinheiten (N2, N3) zu verzichten. Falls erforderlich, sei zudem unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit auch die Abgabe der Packungsgröße N1 durch die Entnahme von Teilmengen aus größeren Packungen in Erwägung zu ziehen, heißt es aus der KBV. Der…