Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 704. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 3 · S. 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen zu Empfehlungen gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 704. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB V im Zusammenhang mit Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gefasst. Mit dem Teil A erfolgt eine Anpassung des EBM gemäß § 87 Abs. 5b Satz 5 SGB V für den Wirkstoff Mavacamten (Handelsname: Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Camzyos®) dahingehend, eine neue Gebührenordnungsposition 32869 für…