Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 699. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 2 · S. 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Mitteilungen Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V gefasst: 1. ) Der Bewertungsausschuss hat in seiner 699. Sitzung einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gefasst. Durch diesen Beschluss erfolgt eine Anpassung gemäß § 87 Abs. 5b Satz 5 SGB V für den Wirkstoff Etranacogen dezaparvovec (Hemgenix®) im Abschnitt 30. 3. 3 „Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien“ sowie im Kapitel 33 „Ultraschalldiagnostik“ und es onsvereinbarungen zum Kinderund Jugendschutz diewurden zwei neue Gebührenordnungsp…