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Arbeitsrecht im Krankenhaus - das Personal wird verwaltet anstatt gerührt Arbeitsrechtler Prof. Meinhard Heinze kommt zu katastrophalen Ergebnissen

Marburger Bund Zeitung, Bergisch Gladbach · 1995 · Heft 1 · S. 7

Dokument
35587
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Marburger Bund Zeitung, Bergisch Gladbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1995
Jahrgang 48
Seiten
7
Erschienen: 1995-10-13 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

An Krankenhäusern wird Personal verwaltet anstatt geführt. Das Verhältnis der Mitarbeitervertretung zur Krankenhausleitung und umgekehrt ist in den meisten Fällen nur als skandalös zu bezeichnen. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten stammt die gängige Organisation des Krankenhauses aus dem vorigen Jahrhundert. In kaum einem Bereich wird so verantwortungslos von Kündigungen Gebrauch gemacht wie im Krankenhaussektor. Dies sind nur einige Zitate aus dem Aufsatz Arbeitsrecht im Krankenhaus des Direktors des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Prof. Dr. Meinhard Hein…

Schlagworte

KRANKENHAUSBEREICH VERWALTUNGSBEREICH PERSONALVERWALTUNG PERSONALVERTRETUNG SOZIOLOGIE Marburger Bund Zeitung Bergisch Gladbach