Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 686. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 1 · S. 59 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Ordnungspositionen 01774 und 01775 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus Beschluss durchgeführt wurde. des Bewertungsausschusses 20. Aufnahme einer neuen ersten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 33075 im Kapitel 33 EBM. Die am 6. Dezember 2023 zur Änderung des bisherigen Anmerkungen 1 bis 3 werden zu Anmerkungen 2 bis 4. Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Die Gebührenordnungsposition 33075 ist im Behandlungsfall nur dann neben den Gebührenordnungspositionen 01774 und 01775 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde. 5 – 902. fe, 5…