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Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 686. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2024 · Heft 1 · S. 59 bis 61

Dokument
355931
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 56
Seiten
59 bis 61
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Ordnungspositionen 01774 und 01775 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus Beschluss durchgeführt wurde. des Bewertungsausschusses 20. Aufnahme einer neuen ersten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 33075 im Kapitel 33 EBM. Die am 6. Dezember 2023 zur Änderung des bisherigen Anmerkungen 1 bis 3 werden zu Anmerkungen 2 bis 4. Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Die Gebührenordnungsposition 33075 ist im Behandlungsfall nur dann neben den Gebührenordnungspositionen 01774 und 01775 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus durchgeführt wurde. 5 – 902. fe, 5…

Schlagworte

Bewertungsausschuss EBM Gebührenordnungsposition SGB V Ultraschalluntersuchungen Kardioversion ICD-10-Kode Ambulantisierung Behandlungsfall Diagnosensicherheit Anmerkungen Health Care Reform Medical Fees Medical Records Diagnostic Imaging Ultrasonography