Änderung des Vertrages über die ärztliche Behandlung (Ärztevertrag) (Anlage 25 BMV-Ä)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 51 · S. 2211 bis 2213
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: „(2) Die Kompaktkur erfolgt grundsätzlich zeitlich zusammenhängend. Bei der ausnahmsweisen Durchführung der Kompaktkur in zwei Teilen wird im Rahmen des jeweils geltenden Beschlusses durch den Anerkennungsausschuss der zweite Teil als Refresher bei entsprechender Indikation genehmigt und erbracht. Der erste Teil der Kur umfasst grundsätzlich 14 Tage. Der Refresher muss mindestens 5 Tage umfassen und kann nur als zweiter Teil der geteilten Kompaktkur durchgeführt werden. Der Abstand zwischen der Ab…