Vereinbarung zur Anwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Januar 2024
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 49 · S. 2115 bis 2117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Wirtschaftliche Verordnungsweise sind zu beachten. Auf dem Arzneiverordnungsblatt sind Name, Vorname und Geburtsdatum der im Ausland versicherten Person sowie die Informationen (Name und Institutionskennzeichen) zur aushelfenden deutschen Krankenkasse aufzutragen. Zusätzlich ist auf dem Rezept durch Auftragung der Ziffer „1“ für die Angabe „Versichertenart“ (FK 3108) und der Ziffern „07“ für die Angabe „Besondere Personengruppe“ (FK 4131) (im Personalienfeld Positionen 1 bis 3 im Feld „Status“ / Druckzeile 6, Positionen 24, 25 und 26) anzugeben, dass es sich um einen EU/EWR/CH/UK-Beh…