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Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 689. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
356083
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 2023
Jahrgang 55
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG 8 Mitteilungen 9 10 Dermatologie Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 689. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 gefasst. Mit dem Beschluss wird ein arztgruppenspezifischer Höchstwert für die Kostenpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen 40110 (Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen) und 40111 (Kostenpauschale für die Übermittlung eines Tel…

Schlagworte

Bewertungsausschuss Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM Kostenpauschalen Gebührenordnungspositionen arztgruppenspezifischer Höchstwert SGB V Beschlussfassung Gesundheitswesen Intensivpflege-Richtlinie Facharzt Health Care Costs Health Policy Medical Fees Medical Records Health Services Accessibility