Anwendung im ärztlichen Bereich Das Medizinproduktegesetz
Schorn, G. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1995 · Heft 1 · S. 1896 bis 1898
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 1995 ist das Medizinproduktegesetz in Kraft getreten. Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen zu den gleichen Zwecken wie Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden. Sie unterscheiden sich dadurch von Arzneimitteln, daß sie überwiegend auf physikalischem Weg ihre Zweckbestimmung erreichen. Mit dem MPG wird ein EG-Richtlinienpaket in deutsches Recht umgesetzt. Im folgenden Artik…