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Kostenerhöhung muß rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden Das mit Spannung erwartete Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes zur Begründungspflicht bei Entgelterhöhungen lieg…

Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1995 · Heft 11 · S. 764 bis 769

Dokument
35623
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Markus, K.
Ausgabe
Heft 11 / 1995
Jahrgang 20
Seiten
764 bis 769
Erschienen: 1995-11-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat am 22. Juni das Revisionsurteil über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 3 U 5752/93) verkündet. Darin wird über Zeit und Art der Begründung von Heimkostenerhöhung befunden. Festgehalten wird unter anderem, daß die Voraussetzungen der Erhöhungen ebenso benannt werden müssen wie die Veränderung der bisherigen Berechnungsgrundlage und die Angemessenheit des erhöhten Entgelts. Ferner müssen diese Begründungen so konkret sein, daß der Heimbewohner in die Lage versetzt wird, Berechtigung und Angemessenheit der Erhöhung im einzelnen nachzuvollziehen und zu beurteilen (AZ: II…

Schlagworte

ALTENHILFE ALTENEINRICHTUNG KOSTENRECHNUNG KOSTEN- UND LEISTUNGSNACHWEIS RECHTSWESEN RECHT URTEIL ZEIT EHELEUTE UNTERLAGEN LOGIK ALTENPFLEGE ES FREUDE VERSTÄNDNIS SCHREIBEN