Kostenerhöhung muß rechtzeitig mitgeteilt und begründet werden Das mit Spannung erwartete Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes zur Begründungspflicht bei Entgelterhöhungen lieg…
Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1995 · Heft 11 · S. 764 bis 769
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat am 22. Juni das Revisionsurteil über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 3 U 5752/93) verkündet. Darin wird über Zeit und Art der Begründung von Heimkostenerhöhung befunden. Festgehalten wird unter anderem, daß die Voraussetzungen der Erhöhungen ebenso benannt werden müssen wie die Veränderung der bisherigen Berechnungsgrundlage und die Angemessenheit des erhöhten Entgelts. Ferner müssen diese Begründungen so konkret sein, daß der Heimbewohner in die Lage versetzt wird, Berechtigung und Angemessenheit der Erhöhung im einzelnen nachzuvollziehen und zu beurteilen (AZ: II…