Rechtsreport: Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten Ehegatten können sich nach § 1359 BGB in Gesundheitsangelegenheiten gegenseitig vertreten – dies geht einer Betreuerbestellung vor. Das hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt entschieden. Zunächst hatte ein Arzt des Universitätsklinikums die Bestellung eines Betreuers für den Patienten im Wege einer einstweiligen Anordnung angeregt, um eine Handlungsfähigkeit in der Gesundheitsangelegenheit herzustellen. Aus den weiteren Informationen des Krankenhauses hatte sich dann ergeben, dass der Betroffene verheiratet ist. Das Betreuungsverfahren wurde durch das…