CareLit Fachartikel
Weiterbildung zur Hygienefachkraft
Pflegezeitschrift · 1995 · Heft 11 · S. 665
Dokument
35628
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zur Zeit in Nordrhein-Westfalen gültige Weiterbildungsund Prüfungsverordnung für Hygienefachkräfte, die am 28. 4. 1995 im Gesetzund Verordnungsblatt Nr. 33 erschien, sieht eine zweijährige berufsbegleitende oder eine einjährige Vollzeit-Weiterbildung vor. Die künftige Berufsbezeichnung ist Fachkrankenschwester/-pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft).
Schlagworte
BERUF IM GESUNDHEITSWESEN
HYGIENEFACHKRAFT
BILDUNG UND ERZIEHUNG
BILDUNG
WEITERBILDUNG
HYGIENE
LANDESREGIERUNG
UNTERLAGEN
Pflegezeitschrift