Rechtsreport: Nebenbefund muss dokumentiert werden.
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Nebenbefund muss dokumentiert werden Radiologinnen und Radiologen sind verpflichtet, auf einen Nebenbefund hinzuweisen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden. Der Kläger hat im Gerichtsverfahren unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Gutachter im Schlichtungsverfahren die Auffassung vertreten, die Befunderhebung und Auswertung des MRT seien grob behandlungsfehlerhaft gewesen. Eine sichtbare Läsion sei nicht beschrieben und eine weitere Befunderhebung nicht veranlasst worden. Der bei der beklagten Klinik angestellte Radiologe hätte darauf hinweisen müssen, dass die Läs…