Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 677. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 44 · S. 1871
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER rechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 01472 ist von Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt berechnungsfähig. Die Gebührenordnungspositionen 01473 und 01475 sind von Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Angiologie, Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Endokrinologie, Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie und Fachärzten für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie berechnungsfähig. vergütung überführt, wenn die Mengenentwicklung ei 7. die erste Anmerkung zur Gebü…