Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 678. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 44 · S. 1873
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 4. Änderung der Leistungslegende der Gebührenordnungsposition 37706 im Abschnitt 37. 7 EBM 37706 Grundpauschale im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 37700 für Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der AKIRL, die über eine Genehmigung gemäß § 8 Abs. 25 der AKIRL verfügen ten Bereich, 5. Änderung der ersten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 37710 im Abschnitt 37. 7 EBM Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 37710 setzt bei Patienten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der AKIRL das Vorliegen einer Erhebung im Rahmen des Entlassmanagements oder nach der Gebührenordnu…