GOÄ-Ratgeber: Abrechnung der GOÄ-Nr. 602 im stationären Bereich
Schaible, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Blutentnahme durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen und mit Ozon anreichern, da ein solcher Eingriff Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Die Bezirksregierung Münster hatte der Klägerin die Entnahme von Blut zur Herstellung von nichthomöopathischen Eigenblutprodukten untersagt und ihr ein Zwangsgeld für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht. Diesen Bescheid hat das BVerwG bestätigt. Ermächtigungsgrundlage für die Untersagun…