Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V – Heilmittel – für das Jahr 2024
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 43 · S. 1803
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung. Nach dem 31. 03. 2024 vereinbarte oder festgesetzte Preisveränderungen werden erst in der retrospektiven Bewertung für das Jahr 2024 in den Rahmenvorgaben 2025 bewertet werden. (4) Die Bewertungen nach Absatz 2 und 3 sind bei der Festlegung der regionalen Ausgabenvolumina für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. (5) Weitergehende Anpassungen, z. B. über vertragliche Versorgungsformen…