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Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 i. V. m. Abs. 7 SGB V – Heilmittel – für das Jahr 2024

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 43 · S. 1803

Dokument
356403
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 43 / 2023
Jahrgang 55
Seiten
1803
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Rahmenvorgaben den Anpassungsfaktor nach Satz 1 unverzüglich bewerten. Hierfür stellt der GKV-Spitzenverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung. Nach dem 31. 03. 2024 vereinbarte oder festgesetzte Preisveränderungen werden erst in der retrospektiven Bewertung für das Jahr 2024 in den Rahmenvorgaben 2025 bewertet werden. (4) Die Bewertungen nach Absatz 2 und 3 sind bei der Festlegung der regionalen Ausgabenvolumina für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. (5) Weitergehende Anpassungen, z. B. über vertragliche Versorgungsformen…

Schlagworte

Heilmittel Rahmenvorgaben SGB V Kassenärztliche Vereinigung Anpassungsfaktoren Wirtschaftlichkeitsprüfung Ausgabensteuerung Versorgungsbedingungen Telemedizin Post-COVID Vertragsabschlüsse Preisveränderungen Health Services Accessibility Health Care Costs Health Care Reform Health Policy