Kodiervorgaben nach § 295 Abs. 4 SGB V
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Bekanntmachungen Beschluss hat in seiner 81. Sitzung am 13. September 2023 einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 87 Absatz 2g SGB V des Orientierungswertes für das Jahr über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Ravulizumab Hinweis: Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministeri-Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-…