Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 671. Sitzung am 13. September 2023 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 39 · S. 1601
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Protokollnotizen: 1. Der Bewertungsausschuss prüft nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten zwei Jahre nach Einführung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab die Entwicklung der Gebührenordnungspositionen 25322, 25323 und 25348. Insbesondere wird geprüft: – Entwicklung der Leistungsmenge und des Leistungsbedarfs der einzelnen Leistungen, – Anzahl und regionale Verteilung der abrechnenden Ärzte sowie deren Fachgruppenzugehörigkeit, – Anzahl der Behandlungsfälle und behandelten Versicherten, – Anteil der Behandlungen von Lokalrezidiven. Die Evaluation erfolgt durch das Instit…