CareLit Fachartikel
Kostengünstige Aushilfslöhne Das dicke Ende kann später kommen
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 1995 · Heft 11 · S. 861 bis 862
Dokument
35663
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Richard K., Leiter eines privaten Pflegedienstes, hielt es mit der Abrechnung von Aushilfslöhnen sehr genau. So achtete er penibel auf die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen, die ihm die Sozialabgaben ersparen sollten. Jede neu eingestellte geringfügig beschäftigte Arbeitskraft mußte darüber hinaus eine Erklärung unterzeichnen, daß sie keine weitere geringfügige Beschäftigung während der Beschäftigung bei Richard K. ausüben werde.
Schlagworte
RECHTSWESEN
RECHT
ARBEITSRECHT
GERINGFUEGIG BESCHAEFTIGTE
HÖHE
SCHADENSERSATZ
RECHTSPRECHUNG
ES
BETTEN
Häusliche Pflege
Hannover