CareLit Fachartikel

Kostengünstige Aushilfslöhne Das dicke Ende kann später kommen

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 1995 · Heft 11 · S. 861 bis 862

Dokument
35663
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 11 / 1995
Jahrgang 4
Seiten
861 bis 862
Erschienen: 1995-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Richard K., Leiter eines privaten Pflegedienstes, hielt es mit der Abrechnung von Aushilfslöhnen sehr genau. So achtete er penibel auf die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen, die ihm die Sozialabgaben ersparen sollten. Jede neu eingestellte geringfügig beschäftigte Arbeitskraft mußte darüber hinaus eine Erklärung unterzeichnen, daß sie keine weitere geringfügige Beschäftigung während der Beschäftigung bei Richard K. ausüben werde.

Schlagworte

RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT GERINGFUEGIG BESCHAEFTIGTE HÖHE SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG ES BETTEN Häusliche Pflege Hannover