CareLit Fachartikel
Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 38 · S. 1543
Dokument
356679
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER (2) Der GKV-Spitzenverband wählt bis jeweils zum 31. März eines Jahres – erstmalig zum 31. März 2024 – pro KV aus jeder Fallkonstellation nach Absatz 1 jeweils einen Fall aus. Die Auswahl der Fälle beschränkt sich in einer KV auf die anspruchsberechtigten Vertragsarztpraxen, die der in Absatz 1 benannten Fallkonstellation zuzuordnen sind. Die KBV übermittelt die Auswahl an die jeweilige KV. (3) Zu den gemäß Absatz 2 durch den GKV-Spitzenverband ausgewählten Prüffällen hat die KBV bis zum 31.
Schlagworte
GKV-Spitzenverband
KBV
Vertragsarztpraxen
Fallkonstellationen
Abschlagszahlungen
TI-Pauschale
Prüfungen
Erstattungen
Finanzierung
Anpassung
Health Care Financing
Health Policy
Medical Records Systems
Health Care Reform
Physician's Practice Patterns
Health Care Costs