Rechtsreport: Jährlicher Firmenlauf ist nicht unfallversichert.
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 31 · S. 1333
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Jährlicher Firmenlauf ist nicht unfallversichert Der Sturz bei einem sogenannten Firmenlauf unterfällt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden. Die Klägerin nahm als Inlineskaterin gemeinsam mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Firma am Berliner Firmenlauf im Tiergarten teil. Sie stürzte und brach sich das Handgelenk. Die zuständige Unfallkasse lehnte es ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Auch das LSG hat darin keinen Zusammenhang mit der Beschäftigung gesehen. Ein Arbeitsunfall…