CareLit Fachartikel

Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SG…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 29 · S. 1289 bis 1291

Dokument
356983
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 29 / 2023
Jahrgang 55
Seiten
1289 bis 1291
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER folgt spätestens bis zum 20. des dritten auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats – erstmalig also zum 20. Dezember 2023 – an die jeweilige KV. Fällt der 20. auf einen Sonnoder Feiertag, endet die Zahlungsfrist am nächsten Werktag. Ansprüche von Arztpraxen auf vorzeitige Auszahlung vor Zahlungseingang seitens des GKV-Spitzenverbandes können gegenüber der KV nicht geltend gemacht werden. (4) Ansprüche auf Auszahlung der TI-Pauschale nach § 1 Absatz 1 sind von den Vertragsarztpraxen innerhalb eines Jahres nach Anschluss an die TI bzw. erstmaliger Nutzung der in § 5 genannten Anwendu…

Schlagworte

TI-Pauschale Vertragsarztpraxis Kassenärztliche Bundesvereinigung Krankenkassen Erstausstattungskosten Konnektortausch Abrechnung Gesundheitsversorgung SGB V Leistungserbringer Betriebskosten Finanzierung Health Care Costs Health Care Reform Health Policy Health Services Accessibility