Änderung der Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung – Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke (Anlage 2b BMV-Ä) vom 01. 07. 2020
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 29 · S. 1293
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Die Daten werden dem Arbeitgeber durch die Bekanntmachungen bereitgestellt. Auch bei einer nicht elektronischen Erstellung und Übermittlung der Ar-Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R. , Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R. , Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes: tragsarzt eine unterzeichnete papiergebundene Bescheinigung der Ausfertigung Versi-Artikel 1 4. 1. 6 Bei nachträglich durch den Vertragsarzt fest-Änderung der Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vor…