Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 93. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER für ein Verfahren zur Ermittlung der Aufsatzwerte nach 2. Änderung der Abrechnungsbestimmung zur Gebüh § 87a Abs. 4 Satz 1 SGB V und der Anteile der einzelnen Krankenkassen nach § 87a Abs. 4 Satz 2 SGB V ab dem je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall Jahr 2017 mit Wirkung zum 2. Quartal 2023 gefasst. Mit dem Beschluss werden die Aufsatzwertvorgaben ab dem 2. Quartal 2023 um ein Verfahren zur Ermittlung des auf Hinweis: die jeweilige Krankenkasse entfallenden Anteils an Ausgleichszahlungen nach § 87a Abs. 3b Satz 9 SGB V für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten den Besc…