Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 23 · S. 1045
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Allgemeinen Bestimmungen die Nummer 6 wie folgt ge-Bekanntmachungen „6. Die sonographische Untersuchung eines Organs erfordert die Differenzierung der Organstrukturen in Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission die mit der gezielten Organuntersuchung verbundene nach § 52 des Vertrages Die bisherige Nummer 6 in den Allgemeinen Bestimmun-Ärzte Unfallversicherungsträger Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/ 6. Im Teil C. VI. „Sonographische Leistungen“ wird bei der Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 05. 04. 202…