Totenruhe versus Lebensrettung Rechtliche Aspekte der Organentnahme
Kampmann, A. · Pflege aktuell, Berlin · 1995 · Heft 11 · S. 752 bis 753
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine menschliche Leiche ist keine Sache, weder im Sinne des Gesetzes noch nach dem gesunden Menschenverstand. Folgerichtig ist sie auch kein Eigentum und kann niemandem gehören - auch nicht den Erben. Doch können sich aus dieser Selbstverständlichkeit überaus komplizierte juristische Sachverhalte ergeben, wenn ein Patient im Krankenhaus stirbt und die Möglichkeit bzw. der Bedarf nach einem Spenderorgan auftritt. Aufgrund eines fehlenden Transplantationsgesetzes handeln Mediziner auf der Grundlange der noch bestehenden Rechtsordnung. Wie diese in bezug auf die Organtransplantation neu interpretiert wird beschreib…