Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 640. Sitzung am 29. März 2023 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 16 · S. 733 bis 737
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG sierungsgesetz in § 87a Abs. 3 Sätze 15 und 16 SGB V Mitteilungen Sprechstunden im Detail vor. 8. ) Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur VorgabeDer Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 640. Sitzung am 29. März 2023 nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. ) Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gefasst und ergänzend zu den Bewertungen der Gebührenordnungspositionen des EBM einen neuen Anhang 7 zur…