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Kooperation bei der Erbringung von Fallpauschalen Warum eigentlich nicht?

Kolb, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1995 · Heft 11 · S. 578 bis 584

Dokument
35762
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kolb, T.
Ausgabe
Heft 11 / 1995
Jahrgang 12
Seiten
578 bis 584
Erschienen: 1995-11-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Ein einziger Satz in  14 der neuen Bundespflegesatzverordnung stiftet zur Zeit große Verwirrung: es geht um Kooperation. Dieser Begriff an sich ist nichts Neues im Krankenhausbereich. Doch nun wird er auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Fallpauschalen genannt. Daß es nicht ganz einfach ist, diese Forderung des Verordnungsgebers zu realisieren, soll der folgende Beitrag beleuchten.

Schlagworte

ZUSAMMENARBEIT FALLPAUSCHALEN RECHTSWESEN RECHT GESETZ KRANKENHAUSGESETZE/VERORDNUNGEN BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG ZEIT ES RISIKO SPEZIALISIERUNG PATIENTEN KRANKENHÄUSER LEISTUNG TELEFON UNTERRICHT