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Recht auf eigenen Tod? Die Sterbehilfe nach der neuen Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs

Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1995 · Heft 11 · S. 1028 bis 1030

Dokument
35804
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 11 / 1995
Jahrgang 34
Seiten
1028 bis 1030
Erschienen: 1995-11-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom13. September 1994 (1 StR 357/94) erneut über die Zulässigkeit der Sterbehilfe entschieden. Er hat in dieser Entscheidung sehr vorsichtig die Möglichkeit zum straflosen Abbruch der lebensverlängernden Behandlung bei entscheidungsunfähigen, aber noch nicht sterbenden Patienten eröffnet. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit ist der ausdrücklich geäußerte oder der mutmaßliche Wille des Kranken. An die Ermittlung dieses Willens werden hohe Anforderungen gestellt.

Schlagworte

LEBEN STERBEN STERBEHILFE PASSIVE RECHTSWESEN RECHT URTEIL RECHTSPRECHUNG PATIENTEN TÖTUNGSDELIKT SUIZID KRANKENPFLEGEPERSONAL BEWUSSTLOSIGKEIT VERHALTEN ÜBERDOSIS SCHULD