Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus – (AOP-Vertrag) zwischen dem GK…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 6 · S. 265 bis 269
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG bringen. Hierzu bedarf es einer maschinenlesbaren Mit-Bekanntmachungen Bände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulas-Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V sungsausschuss. In dieser Mitteilung sind die entsprechenden Abteilungs – Ambulantes Operieren, sonstige die in diesem Krankenhaus ambulant durchgeführt werstationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen wenden für diese Mitteilung das zwischen dem GKVim Krankenhaus – (AOP-Vertrag) schaft abgestimmte Formular in der jeweils ak…