Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 3 · S. 113 bis 115
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG visueller Kommunikationsmedien sind die Regelungen Bekanntmachungen behandelnden Arzt entsprechend einzuhalten. Beschlüsse Besondere Heilbehandlung: 8, 00 € der Ständigen Gebührenkommission 10a Leistung nach Nr. 10, jedoch für die Dauer von mehr nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger Die Leistung ist nicht neben der Nr. 10 berechnungsfähig. Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/ Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 30. 11. 2022 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Leistungsund Gebührenverze…