CareLit Fachartikel

Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 3 · S. 113 bis 115

Dokument
358277
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2023
Jahrgang 55
Seiten
113 bis 115
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG visueller Kommunikationsmedien sind die Regelungen Bekanntmachungen behandelnden Arzt entsprechend einzuhalten. Beschlüsse Besondere Heilbehandlung: 8, 00 € der Ständigen Gebührenkommission 10a Leistung nach Nr. 10, jedoch für die Dauer von mehr nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger Die Leistung ist nicht neben der Nr. 10 berechnungsfähig. Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/ Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 30. 11. 2022 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Leistungsund Gebührenverze…

Schlagworte

Gebührenkommission Telemedizin Arzt-Patienten-Kontakt Unfallversicherungsträger Heilbehandlung Leistungslegende Sonographie Fotodokumentation Lichttherapie Kryochirurgie Telemedicine Medical Fees Health Care Costs Medical Records Health Policy Dermatology