Rechtsreport: Durchführung von Interventioneller Radiologie
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Durchführung von Interventioneller Radiologie Eine Gefäßchirurgin oder ein Gefäßchirurg hat keinen Anspruch auf Erteilung gen vorbehalten ist. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden. Nach der „Vereinbarung von Qualitäts-SGB V zur interventionellen Radiologie“ ren der Gebietsbezeichnung „Radiologie“ berechtigt ist. Diese Voraussetzung erfüllt Schwerpunktbezeichnung Gefäßchirurgie und der Zusatzbezeichnung Phlebologie ist. Diese Beschränkung verletze kein höherrangiges Recht. Denn die Vertragspart-Deutsches IMPRESSUM. . Ärztliche Mitteilungen HERAUSGEBER: Bun…