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Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 79. Sitzung am 14. Dezember 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 1 · S. 49 bis 55

Dokument
358339
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2023
Jahrgang 55
Seiten
49 bis 55
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Kindern des Abschnitts 1. 7. 1 (ausgenommen Laborleis-Mitteilungen einer Terminvermittlung durch die TSS erhält der Arzt einen Aufschlag in Form einer Zusatzpauschale nach der Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V hat in seiner 79. Sitzung am 14. Dezember 2022 einen Beschluss Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Anzahl der zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gefasst und im Zuge der Umsetgemäß § 75 Absatz 1a Satz 3 bis zum Tag der Behandlung zung des GKV-Finanzstabilisier…

Schlagworte

Bewertungsausschuss EBM Terminvermittlung Terminservicestellen Hausarzt extrabudgetäre Vergütung GKV-FinStG Gebührenordnungsposition Patientenakte medizinische Versorgung Health Care Reform Health Policy Health Services Accessibility Primary Health Care Patient Care Team Health Care Costs