Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 79. Sitzung am 14. Dezember 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 1 · S. 49 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Kindern des Abschnitts 1. 7. 1 (ausgenommen Laborleis-Mitteilungen einer Terminvermittlung durch die TSS erhält der Arzt einen Aufschlag in Form einer Zusatzpauschale nach der Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V hat in seiner 79. Sitzung am 14. Dezember 2022 einen Beschluss Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Anzahl der zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gefasst und im Zuge der Umsetgemäß § 75 Absatz 1a Satz 3 bis zum Tag der Behandlung zung des GKV-Finanzstabilisier…