Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 620. Sitzung am 14. Dezember 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 1 · S. 57 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen Beschluss des Bewertungsausschusses Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 620. Sitzung am 14. Dezember 2022 nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. ) Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2023 gefasst. Die Gebührenordnungspositionen 16223 (Psychiatrische Kontrolluntersu- 1. Streichung der Gebührenordnungsposition 16223 im chung) und 21235 (Neurologische Kontrolluntersuchung) wurden in die Grundpauschalen der Kapitel 16 und…