Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 625. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2023 · Heft 1 · S. 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Die Gebührenordnungsposition 32097 ist nur bei Erbringung und Qualitätssicherung in eigener Praxis oder bei Überweisung berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition 32097 ist nicht bei Bezug der Analyse aus Laborgemeinschaften berechnungsfähig. 32101 Quantitative Bestimmung von Thyrotropin (TSH), je Untersuchung schlüsse beanstanden. 4. Änderung des zweiten Satzes der Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 32246 im Abschnitt 32. 3. 4 EBM Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Äthanol im Serum, be…