Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 1. Die Vergütung der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 37710, 37711 und 37720 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen. 2. Die Überführung der Gebührenordnungspositionen 37710, 37711 und 37720 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erfolgt gemäß Nr. 5 des Beschlusses des Bewertungs-Der Erweiterte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 4 SGB V ausschusses in seiner 323. Sitzung am 25. März 2014, oder hat in seiner 78. Sitzung am 16. November 2022 einen Beschluss entsprechender Folgebeschlüsse, zu einem Verfahren zur zur Anordnung der sofortigen Voll…