Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) – Nummer 29a (Febuxostat)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER 1. Januar 2023 folgende Empfehlung gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V bzw. § 87a Abs. 5 Satz 7 i. V. m. § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB V ab: 1. Die Vergütung der Leistungen nach der Gebührenordnungsposition 01473 erfolgt außerhalb der morbiditätsbe 2. dingten Gesamtvergütungen. Die Überführung der Gebührenordnungsposition 01473 Beschluss in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erfolgt gemäß folgendem Verfahren: Die Vergütung der Leistungen nach der Gebührenordnungsposition 01473 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wird grundsätzlich auf zwei Jahre befristet. Die L…