Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER (2) tung der Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 Nummern 3, 4, 5 und 7 SGB V verzichtet und für diese eine Gesamtbewertung in Höhe von plus 2, 1 Prozent vereinbart. Diese ergibt sich insbesondere aus neuen Leistungen gemäß Heilmittel-Richtlinie sowie der Versorgung des Post-COVID Syndroms mit Heilmitteln. (3) Nummer 2 SGB V (Veränderung der Preise) für das Jahr 2023 konnte aufgrund der teilweise noch nicht absehbaren Vertragsabschlüsse nach § 125 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Heilmittelerbringer noch nicht erfolgen. Nach Abschluss oder Festsetzung der Verträ…