Strikter Sparkurs auch für Krankenhäuser Gesundheitsstrukturreform Stufe III
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1995 · Heft 11 · S. 2029 bis 2030
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch die rund 2. 350 Akutkrankenhäuser in Westund Ostdeuschland sollen kurzfristig in einen vom Gesetzgeber diktierten strikten Sparkurs eingebunden werden. Die bislang im Sozialgesetzbuch V vorgeschriebene, bis Ende 1995 befristete Budgetierung im stationären Sektor soll in einer Sofortmaßnahme modifiziert auch 1996 weiter gelten. Weitere Kostendämpfungsmaßnahmen und strukturelle Änderungen sind im Eckpunktepapier zur stationären Versorgung im Rahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform enthalten, auf die sich die Bonner Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP in einer dreitägigen Klausurtagung am 2. November in…