Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 86. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG tionen dieses Bereichs enthalten, soweit nichts Mitteilungen 3. Aufnahme einer Nr. 2 bis Nr. 5 in die Präambel 61. 1. 1 In seiner 86. Sitzung hat der ergänzte Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 5a SGB V einen Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 gefasst. Durch den Beschluss erfolgen Änderungen und Klarstellungen hinsichtlich der Vergütungsregelungen zu Erprobungs-Richtlinien, insbesondere zur Erprobungs-Richtlinie Liposuktion. Die entscheidungserheblichen G…