Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 44 · S. 1931
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Dauer aus dem Leistungsverzeichnis zu berücksichti-Bekanntmachungen ärztlichen Verordnung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 dritter Spiegelstrich ist bei Verordnung dieser Leistungen Beschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Die gemäß Absatz 1 qualifizierte Pflegefachkraft des Gemeinsamen Bundesausschusses keit und Dauer der verordnungsfähigen Maßnahmen über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Regelungen über die Bestimmung der Häufigkeit und Dauer von einzelnen verordnungsfähigen Maßnahmen durch Pflegeraussetzung für die Festlegung der Hä…