GOÄ-Ratgeber: Abrechnung von Kolposkopien
Wetzel, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MANAGEMENT Rechtsreport Die Energiepreispauschale ist pfändbar Die Energiepreispauschale, die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem Gehalt gezahlt wird, ist pfändbar. Das hat das Amtsgericht (AG) Norderstedt entschieden und einen Antrag auf Freigabe der Energiepauschale zurückgewiesen. Geklagt hatte ein angestellter Zahnarzt, der sich im Insolvenzverfahren befand. Die gesetzlichen Regelungen zur Energiepreispauschale finden sich in den §§ 112 ff. EStG. Sie beträgt einmalig 300 Euro, § 112 Abs. 2 EStG. Der Auszahlungsanspruch entstand grundsätzlich am 1. September 2022.