Mitteilungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 42 · S. 1825
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER Die Durchführung des Telekonsiliums ist gemäß der Vereinbarung nach § 291g Absatz 6367 SGB V über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) vorzunehmen. Hinweis: Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministeribezogenen Datenlieferungen zur Überprüfung der Auswirkungen des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 513. Sitzung am 15. September 2020 (Strahlentherapie) mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 gefasst. Mit dem Beschluss regelt der Bewertungsausschuss das Nähere zur Verlängerung der für eine KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG m…