Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 610. Sitzung am 14. September 2022 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2022 · Heft 39 · S. 1659 bis 1663
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 610. Sitzung am 14. September 2022 nachfolgende 1. ) Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gefasst. Infolge einer Analyse des Punktzahlvolumens erfolgt eine Anpassung der Bewertungen der intravitrealen Medikamenteneingaben gemäß den Gebührenordnungspositionen 31371, 31372 und 31373 bzw. 36371, 36372 und 36373. 2. ) Der Bewertungsausschuss hat einen vierteiligen Beschluss zur…